• Allgemeine Geschäftsbedingungen
zwischen Agentur Rentyourchef24 (Auftragsvermittler)
und
Freier Mietkoch (Auftragnehmer)
§1 Auftragserteilung
Der Auftragnehmer bekommt einen schriftlichen,
per E-Mail oder Fax projektbezogenen Vermittlungsauftrag.
Ein Arbeitsverhältnis wird zwischen den Parteien nicht begründet.
Der Auftragnehmer ist in der Ausübung seiner Tätigkeit frei
und übt diese nach bestem Wissen und Gewissen aus.
Auf die Belange seiner vertraglichen Verpflichtung gegenüber seiner Kunden
ist jedoch ausreichend Rücksicht zu nehmen.
§ 2 Zeitpunkt und Ort der Leistungserbringung
Der Auftraggeber mittelt eine Dienstleistung
im gastronomischen Bereich (Mietköche, Mietservicepersonal....)
Aus diesem Grund können Zeitpunkt und Ort
der Leistungserbringung variabel sein.
Die zeitlichen und örtlichen Rahmenbedienungen
werden im gegenseitigen Einvernehmen vor der Durchführung
eines jeden Auftrages in einem gesonderten
Auftragsschreiben vereinbart.
Aus besonderen Gründen kann die Agentur den Mietkoch
von dem Auftrag abziehen.
Der Auftragsnehmer ist nur an dieses projektbezogene Vorhaben gebunden.
§ 3Höchstpersönlichkeit
Der Auftragnehmer erbringt seine Arbeitsleitung in der Regel höchstpersönlich. Die
Hinzuziehung eigener Mitarbeiter oder die Vergabe von Unteraufträgen bedarf der
vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
§ 3 a Abbruch des Auftrages
Ein eigenmächtiger Abbruch des Auftrages,
ohne Rücksprache mit der Agentur, bzw. Auftraggeber ist nicht gestattet.
Hier wird die Agentur die entgangene
Provision/Umsatzausfall dem Mietkoch in Rechnung stellen.
Dieses gilt auch bei Nichtantritt des Auftrages.
§ 4 Vergütung
Der Auftragnehmer erhält für seine tatsächliche erbrachte Tätigkeit
ein Stundenhonorar nach individueller Vereinbarung
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sonstige Auslagen werden in jedem Auftrag neu vereinbart.
Der Auftragnehmer rechnet direkt mit dem Kunden nach dem vereinbarten Auftrag ab,
zur beiderseitigen Kontrolle wird auf täglicher Stundennachweis geführt.
Alle notwendigen Unterlagen sind dem Kunden auf Wunsch vorzulegen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet sämtliche auf die Vergütung
anfallenden Steuern und Versicherungen selbst abzuführen.
Soweit Kosten für die Anreise, Arbeitskleidung und sonstige im Rahmen der
Auftragstätigkeit anfallen,
sind diese vom Auftragnehmer zu tragen,
sofern im Auftragsschreiben nichts anders vereinbart wurde.
§ 5 Verschwiegenheitsklausel
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
über ihm bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
des Kunden auch über die Laufzeit hinaus
Stillschweigen zu bewahren.
Für den Fall gegen diese Verschwiegenheitspflicht wird eine
Vertragsstrafe von € 5000,- sofort zur Zahlung fällig
die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens
beleibt vorbehalten.
§ 6 Besondere Vereinbarung mit dem freien Auftragnehmer
Der Auftraggeber/Kunde kann die Vorlage geeigneter Nachweise verlangen,
sowie sich schriftlich versichern zu lassen,
dass eine ausreichende soziale Absicherung besteht.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Kundennamen oder kundenbezogene Daten,
die er durch seine Tätigkeit für den Auftragsvermittler erhalten hat,
in keiner Weise für sich zu verwenden, oder an Dritte weiterzugeben.
Insbesondere verpflichtet er sich,
für ein Jahr nicht selbst in direkten Geschäftlichen
Kontakt zu Kunden des Auftragsvermittlers zu treten
und unmittelbar für Sie tätig zu werden.
Der Auftragnehmer ist zur Rückgabe
sä mtlicher zur Vertragsdurchführung vom Kunden
erhaltene Dokumente, Datenträger, Konzepte, Vorlagen, Rezepte, Muster und aller
sonstigen Unterlagen sowie deren Duplikate oder Kopien verpflichtet.
Er verzichtet damit auf jegliches Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrecht.
Der Auftragnehmer versichert zugleich die Vollständigkeit der Rückgabe und die
Vernichtung bzw Löschung aller bei ihm vorhandenen kundenspezifischen Daten.
Für jede Verletzung dieser Pflichten ist eine Konventionalstrafe von
€ 5.000 ( in Worten fünfzehntausend) zu zahlen.
Bei jedem Auftrag mitzuführenden Unterlagen/Gegenstände:
• Arbeitskleidung und Arbeitsmittel
• Personalausweis
• Kopie der Gewerbeanmeldung
• Gesundheitszeugnis/ Belehrung/ Schulung HACCP
• Stundennachweiszettel
Persönliches Auftreten beim Kunden:
• Pünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz
• Gepflegtes Äußeres ( geduscht, rasiert oder gepflegter Bart)
• Saubere, tägliche und bei Bedarf wechselnde gebügelte Arbeitskleidung
• Keinen Schmuck, Piersing usw...
• Handy auf lautlos
• Strickes Alkoholverbot und Drogen vor und während des Einsatzes
• Rauchen nur während der Pausen und an den hierfür ausgewiesenen Ort
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei den Aufträgen!