Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)AGB

Rentyourchef24 Mietkoch Agentur
§ 1 Vertragsgegenstand,Leistungsumfang
(1) Gegenstand dieser Vertragsbedingungen ist die Erbringung von Dienstleistungen
im gastronomischen Bereich.
(2) Der Auftraggeber hat vor Vertragsschluss überprüft,
dass der von ihm gewünschte Leistungsumfang seinen Bedürfnissen
vollständig und abschließend entspricht.
(3) Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Leistungen
ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder meine Auftragsbestätigung,
ansonsten mein vom Kunden akzeptiertes Angebot.
Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil,
wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren
oder ich, namentlich Mike Tennenbaum sie schriftlich bestätigt habe.
Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung
oder der schriftlichen Bestätigung durch mich, namentlich Mike Tennenbaum.
(4) Abgeschlossene Verträge per Email sind rechts bindend.
§ 2 Zahlungsmodalitäten
(1) Es gelten die mit dem Auftraggeber vertraglich vereinbarten Preise zuzüglich der jeweils
gültigen Mehrwertsteuer. Der Stundensatz wird individuell nach Art und Umfang des
Einsatzes schriftlich mit dem Auftraggeber ausgehandelt. Sollten Übernachtungen erforderlich
werden, so werden diese auch individuell vertraglich, schriftlich festgehalten
(2) Die genannten Preise gelten an allen Tagen der Woche. Es gibt keine Aufschläge an
Wochenenden, wenn diese Buchungsbestandteil sind Änderungen benötigen der Schriftform.
(3) Die Grundlage der Rechnungsstellung ist der Stundennachweis der vom vermittelten Koch
täglich geschrieben und vom Auftraggeber oder einer verantwortlichen Person
abgezeichnet wird.
(4) Die vereinbarte Vergütung ist nach Erbringung der Dienstleistung und Eingang der Rechnung
an den vermittelten Koch innerhalb von  Werktagen zu zahlen.
Bei einer Auftragsdauer von mehr als
einer Woche erfolgt eine wöchentliche Zwischenabrechnung.
Abweichend von dieser Regelung hält sich die Agentur Rentyourchef24 GmbH bei Stammkunden, Behörden etc.
andere Zahlungsmodalitäten (z. B. Zahlung auf Rechnung) vor.
(5) Bei Auswärtseinsätzen mit Übernachtung wird zusätzlich eine Übernachtungsmöglichkeit,
die Verpflegung sowie ein KFZ-Stellplatz vom Dienstbereich gestellt.
§ 3 Rücktritt und Haftung
(1) Bei Stornierung oder Rücktritt von erteilten Aufträgen durch den Auftraggeber
werden für den bereits entstandenen Aufwand
bzw. den kurzfristigen Arbeitsausfall pauschale Rücktritts- bzw.
Stornierungsgebühren in Rechnung gestellt.
Für einen Rücktritt bzw. eine Stornierung gelten folgende Fristen und Konditionen:
Bis zu 15 Tage vor vertraglichem Arbeitsbeginn fallen keine Stornogebühren an.
Bei einer späteren Stornierung des Auftrags gelten dann folgende Fristen und Stornogebühren:
8 bis 14 Tage vor vertraglichem Arbeitsbeginn 35 % des Auftragswertes
4 bis 7 Tage vor vertraglichem Arbeitsbeginn 65 % des Auftragswertes
1 bis 3 Tage vor vertraglichem Arbeitsbeginn 85 % des Auftragswertes
Bei Stornierung oder Rücktritt von einem erteilten Auftrag durch den Auftraggeber,
der weniger als 24 Stunden vor dem vertraglichen Arbeitsbeginn oder nach der Arbeitsaufnahme
durch mich erfolgt,
schuldet der Auftraggeber die volle vereinbarte Vergütung abzüglich Fahrtkosten für die gesamte Zeit
Dienstleistung der Vermittlung des unternehmerisch tätigen Personals,
es sei denn,
ich selbst Mike Tennenbaum habe den Rücktritt zu vertreten.
Bei Aufträgen mit unbegrenzter Laufzeit ist die Beendigung dieses Auftrages
10 Tage vor Beendigung, schriftlich oder mündlich zu vereinbaren.
Wird die Agentur Rentyourchef24 oder der vermittelte freie Mitarbeiter während
dieser Zeit nicht benötigt,
erfolgt dennoch die Abrechnung zu den vereinbarten Konditionen.
(2) Auftragswert für die Ermittlung der Rücktritts- bzw. Stornogebühr ist nur der auf dem
Stundensatz basierende Auftragsanteil sowie die Vermittlungsprovision der Agentur Rentyourchef24,
(3) Sollte die Agentur Rentyourchef24  selbst aus Gründen, die
sie persönlich nicht zu vertreten hat
(wie z. B. Krankheit oder höhere Gewalt), nicht in der Lage sein,
den Auftrag auszuführen,
so kann der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen.
(4) Die Agentur Rentyourchef24 schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus,
sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit betreffen.
Eine geltende Betriebshaftpflicht wird auf Verlangen nachgewiesen.
(5) Beide Parteien sind sich darüber einig, dass Personal, welches über die Agentur Rentyourchef24
 vermittelt wurde, nicht direkt vom Kunden gebucht werden darf.
Bei Zuwiderhandlung hat die Agentur Rentyourchef24 das Recht, 5.000,00
€ Schadensersatz pro abgeworbene Person vom Auftraggeber
zu verlangen.
(6) Im Übrigen ist eine Gewährleistung für die Arbeitsqualität, die Arbeitsweise,
die Belastbarkeit sowie die Zuverlässigkeit des freien Mitarbeiters ausgeschlossen.
Regress und sonstige Ersatzansprüche des freien Mitarbeiters oder sonstiger Dritter sind ausgeschlossen.
§ 5 Gerichtsstand Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus den mit Agentur Rentyourchef24 geschlossenen Verträgen ist in
Antayla Türkei, wenn der Teilnehmer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Ansonsten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 6 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein
oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden,
bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten,
deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen,
die die Vertragsparteien mit der unwirksamen
bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten
entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.